IfoSta - Information und Statistik
IfoSta - Sport
Inhaltsverzeichnis
GL-19441945-SM-Kreuztabelle
GL-19441945-ST-Tabellenstand
Fußball-Gauliga II Pommern
Zusammenfassung (Bezirk Schneidemühl) - Spielzeit: 1944/1945
Meister der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Schneidemühl 1944/1945: -
   
Teilnehmer der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Schneidemühl um die Endrunde der Deutschen Meisterschaft 1944/1945: -
   
Absteiger aus der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Schneidemühl 1944/1945: -
   
Aufsteiger zur Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Schneidemühl 1945/1946: -
   
Meister der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Schneidemühl 1943/1944: HSV Groß Born
   
Neuling zur Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Schneidemühl 1944/1945: -
   
Modus der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Schneidemühl 1944/1945: Zunächst wird die Meisterschaft in einer Doppelrunde - jede Mannschaft trifft einmal auf eigenem Platz und einmal auswärts auf alle anderen Mannschaften - mit 2(?) Spielen für jede Mannschaft ausgespielt. Der Erste der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Schneidemühl spielt mit den anderen Gruppensiegern in einer weiteren Doppelrunde die Gaumeisterschaft Pommern aus. Der Meister nimmt an der Endrunde zur Deutschen Meisterschaft teil. Über die Platzierung entscheidet das Punkteverhältnis, wobei es für einen Sieg 2-0, für ein Unentschieden 1-1 und für eine Niederlage 0-2 Punkte gibt. Bei Punktegleichheit zwischen mehreren Mannschaften entscheidet der Torquotient (geschossene / erhaltene Tore) über die Platzierung.
   
Sonstiges zur Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Schneidemühl 1944/1945: Kriegsbedingt ist die Gauliga II Pommern in sechs Gruppen unterteilt. Die Gaumeisterschaft 1944/1945 der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Schneidemühl wird nach drei (?) Spielzeiten eingestellt.
  Die Chronologie der Spieltage und Spielansetzungen ist nicht bekannt.
  Nach dem Zweiten Weltkrieg wird der größte Teil des zum Deutschen Reich gehörenden Pommern von der Sowjetunion annektiert und unter polnische Verwaltung gestellt. Alle übrigen deutschen Vereine und Einrichtungen werden zwangsaufgelöst.