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| Inhaltsverzeichnis | |
| GL-19441945-ST-Kreuztabelle | |
| GL-19441945-SS-Tabellenstand | |
| Fußball-Gauliga II Pommern | |
| Zusammenfassung (Bezirk Stettin) - Spielzeit: 1944/1945 | |
| Meister der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Stettin 1944/1945: | - |
| Teilnehmer der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Stettin um die Endrunde der Deutschen Meisterschaft 1944/1945: | - |
| Absteiger aus der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Stettin 1944/1945: | - |
| Aufsteiger zur Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Stettin 1945/1946: | - |
| Meister der Fußball-Gauliga II Pommern 1943/1944: | HSV Groß Born |
| Neuling zur Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Stettin 1944/1945: | VfL Stettin |
| TSV 1894 Stettin | |
| SV Preußen-Borussia Stettin | |
| KSV Stettin | |
| Modus der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Stettin 1944/1945: | Zunächst wird die Meisterschaft in einer Doppelrunde - jede Mannschaft trifft einmal auf eigenem Platz und einmal auswärts auf alle anderen Mannschaften - mit 10 Spielen für jede Mannschaft ausgespielt. Der Erste der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Stettin spielt mit den anderen Gruppensiegern in einer weiteren Doppelrunde die Gaumeisterschaft Pommern aus. Der Meister nimmt an der Endrunde zur Deutschen Meisterschaft teil. Über die Platzierung entscheidet das Punkteverhältnis, wobei es für einen Sieg 2-0, für ein Unentschieden 1-1 und für eine Niederlage 0-2 Punkte gibt. Bei Punktegleichheit zwischen mehreren Mannschaften entscheidet der Torquotient (geschossene / erhaltene Tore) über die Platzierung. |
| Sonstiges zur Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Stettin 1944/1945: | Kriegsbedingt ist die Gauliga II Pommern in sechs Gruppen unterteilt. Die Gaumeisterschaft 1944/1945 der Fußball-Gauliga II Pommern, Bezirk Stettin wird nach drei Spieltagen eingestellt. |
| Die Chronologie der Spieltage und Spielansetzungen ist nicht bekannt. | |
| Nach dem Zweiten Weltkrieg wird der größte Teil des zum Deutschen Reich gehörenden Pommern von der Sowjetunion annektiert und unter polnische Verwaltung gestellt. Alle übrigen deutschen Vereine und Einrichtungen werden zwangsaufgelöst. | |