IfoSta - Information und Statistik | ||||
IfoSta - Weiteres | ||||
Inhaltsverzeichnis | ||||
Komitee | ||||
UNESCO-Welterbe | ||||
Welterbe-Kriterien | ||||
Welterbe | Kriterium (1) | Kriterium (2) | ||
Welterbe | ||||
Welterbe | Kriterien für Kulturerbe | . | ||
Welterbe | . | i. Die Güter stellen ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar. | ||
Welterbe | . | ii. Die Güter zeigen, für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde, einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von Architektur oder Technologie, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung auf. | ||
Welterbe | . | iii. Die Güter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur dar. | ||
Welterbe | . | iv. Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen. | ||
Welterbe | . | v. Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung dar, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird. | ||
Welterbe | . | vi. Die Güter sind in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft. (Das Komitee einigte sich, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit anderen Kriterien angewandt werden sollte.) | ||
Welterbe | Kriterien für Naturerbe | . | ||
Welterbe | . | vii. Die Güter weisen überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung auf. | ||
Welterbe | . | viii. Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte dar, darunter der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiogeografischer Merkmale. | ||
Welterbe | . | ix. Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele bedeutender in Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeresökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften dar. | ||
Welterbe | . | x. Die Güter enthalten die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt auf der Erde bedeutendsten und typischsten Lebensräume, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind. | ||
Weltdokumentenerbe | . | . | ||
Weltdokumentenerbe | . | Aufgenommen werden sollen wertvolle Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente, „die das kollektive Gedächtnis der Menschen in den verschiedenen Ländern unserer Erde repräsentieren“. | ||
Biosphärenreservate | . | . | ||
Biosphärenreservate | . | Mit den Internationalen
Leitlinien wurden Mindestbedingungen für die Anerkennung und Kriterien für
die periodische Überprüfung von Biosphärenreservaten festgelegt: In einem Biosphärenreservat sollen nicht nur Natur und Landschaft geschützt, sondern v. a. die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung gefördert sowie Bildung, Forschung und Umweltbeobachtung unterstützt werden. Im anzustrebenden Ideal ergänzen sich ökonomische und ökologische Maßnahmen. Die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung ist unerlässlich. In Biosphärenreservaten geht es daher in erster Linie um die Bewahrung der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaften, und nur in geringerem Maße um Naturschutz von Wildnisgebieten. Immer mehr geht es heute auch um Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Weitere Schwerpunkte sind die Vermarktung regionaler Produkte und die Förderung des ländlichen Raums vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung. |
||
Globale Geoparks | . | . | ||
Globale Geoparks | . | Die UNESCO definiert für einen
Geopark drei übergeordnete Ziele: Neben der Bewahrung einer intakten Umwelt sollen Impulse für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gegeben und eine bessere allgemeine geowissenschaftliche Bildung vermittelt werden. |
||
Immaterielles Kulturerbe | . | . | ||
Immaterielles Kulturerbe | . | Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen. | ||
Immaterielles Kulturerbe | . | - mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes | ||
Immaterielles Kulturerbe | . | - darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater | ||
Immaterielles Kulturerbe | . | - gesellschaftliche Bräuche, soziale Praktiken, Rituale und Feste | ||
Immaterielles Kulturerbe | . | - Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum | ||
Immaterielles Kulturerbe | . | - das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken |